Schulbetrieb ab 28.02.2022
Liebe Eltern!
Wir dürfen Sie darüber informieren, dass auf dem Weg zu einem normalen Schulbetrieb weitere COVID-Schutzmaßnahmen zurückgenommen werden:
Grundsätzliches
Bei Vorliegen von bestätigten Verdachtsfällen wird nicht mehr automatisch eine ganze Klasse auf Distance Learning umgestellt. Die Bildungsdirektion kann dies aber im Bedarfsfall erlassen. Externe Personen können wieder an die Schule kommen (3-G-Regel).
Mund-Nasen-Schutz
Schüler*innen tragen nur außerhalb der Klassen- und Gruppenräume einen MNS bzw. eine FFP2-Maske.
Testungen
Der bestehende Testmodus bleibt aufrecht (min. 1 Antigentest und 2 PCR-Tests), d.h. dass alle Schüler*innen verpflichtend an den Testungen teilnehmen müssen.
Ausnahme: Für Personen, die in den letzten 60 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, sind die Regelungen der Testungen nicht anzuwenden. Natürlich dürfen kürzlich genesene Kinder freiwillig an den Antigentestungen teilnehmen. Bitte teilen Sie mir (Oberhamberger Margit) mit, wenn Sie dies wünschen.
Bei einem COVID-19-Infektionsfall gilt auch weiterhin, dass an den folgenden 5 Schultagen bei den Schüler*innen dieser Klasse Antigentests durchzuführen sind.
Für alle externen Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, gilt die 3-G-Regel.
Fernbleiben vom Unterricht
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des regulären Schulbetriebs, es herrscht wieder Präsenzpflicht. Für Schüler*innen, die einer Risikogruppe angehören, kann auf Antrag die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht erteilt werden. Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens. Für Schüler*innen, die von der Präsenzpflicht ausgenommen sind oder sich in Quarantäne befinden, gelten dieselben Regelungen wie im Krankheitsfall: Unterrichtsinhalte sind selbständig zu erarbeiten.
Wir freuen uns, dass wieder ein Schritt zu mehr Normalität gemacht wird!
Liebe Grüße,
Karin Tischhart und Margit Oberhamberger
Den entsprechenden Erlass finden Sie hier.
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- Erstellt: 25.02.2022